Für Firmeninhaber in der Schweiz ist das Verständnis der Regelungen zur beruflichen Vorsorge (BVG), insbesondere zur zweiten Säule, von entscheidender Bedeutung. Die zweite Säule bezieht sich auf die betriebliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, die dazu dient, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. Es gibt jedoch spezifische Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer nicht in die zweite Säule einbezogen werden müssen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung dieser Bedingungen:
Für eine detaillierte Beratung und Informationen speziell zu Ihrem Unternehmen oder zu spezifischen Fällen empfehlen wir, sich direkt an einen Experten für Sozialversicherungsrecht oder an die zuständige kantonale Behörde zu wenden.